Antifa-Abend: Kein Mensch ist asozial – Verfolgung von als „asozial“ Stigmatisierten im Nationalsozialismus

Der Vortrag gibt einen Überblick über die Verfolgungsgeschichte der sogenannten „Asozialen“ im Nationalsozialismus. Zur spezifischen Lage in den Konzentrationslagern werden Beispiele aus dem KZ Neuengamme und dem KZ Ravensbrück herangezogen. Zudem wird ein Blick auf die Zeit nach 1945 geworfen und anhaltende Ausgrenzung thematisiert.

Mit Referent_innen des AK Kritische Asozialität

Kein Mensch ist asozial. Verfolgung von als „asozial“ Stigmatisierten im Nationalsozialismus Sozialschmarotzer. Arbeitsscheu. Moralisch schwachsinnig. Gemeinschaftsschädlich. Im
Nationalsozialismus existierte eine Vielzahl von Begriffen – oft vage und ungenau – mit denen Menschen kategorisiert und abgewertet wurden. Letztlich liefen all diese Begriffe auf das Urteil hinaus: „Asozial“.

Die unterschiedlichsten Menschen wurden im Nationalsozialismus als „asozial“ stigmatisiert und verfolgt: Arme Menschen, Alkoholiker*innen, Arbeitslose, lesbische Frauen, Bettler*innen, Wohnungslose, Drogenkonsument*innen, Sexarbeiter*innen, Frauen, die abgetrieben haben oder die wechselnde Partner*innen hatten, Sinti und Roma, Fürsorge-Empfänger*innen und weitere Menschen, die auch in der Weimarer Republik schon an den Rand der Gesellschaft gedrängt worden waren. Vorstellungen von Eugenik und „Rassehygiene“ begründeten die Suche nach diesen angeblich „Minderwertigen“ innerhalb der gedachten deutschen „Volksgemeinschaft“.

Die Verfolgung von „Asozialen“ erfolgte auf verschiedenen Ebenen: Sie wurden in Arbeitshäuser, Arbeitslager und Anstalten eingewiesen, konnten entmündigt und zwangssterilisiert werden und ab Dezember 1937 auch in Konzentrationslager eingewiesen werden. Über die Häftlinge, die als sogenannte Asoziale den schwarzen Winkel als Markierung trugen, liegen nur wenige Informationen und vor allem kaum Selbstzeugnisse vor. Ein Grund dafür liegt in der anhaltenden Diskriminierung nach 1945. Bis heute wurde diese Opfergruppe nicht offiziell anerkannt und als „asozial“ Verfolgte konnten nur in Einzelfällen über einen Härtefonds eine geringe finanzielle „Entschädigung“ erhalten.

Doch wer oder was entschied darüber, dass Menschen im Nationalsozialismus als »Asoziale« galten und als solche verfolgt wurden? Welche Institutionen waren an der Verfolgung beteiligt und welche Handlungsspielräume hatten und nutzten einzelne Mitarbeiter*innen? Welche besondere Situation ergab sich für Menschen, die für „asozial“ erklärt wurden, in den Konzentrationslagern? Und nach 1945? Der Vortrag gibt einen Überblick über die Verfolgungsgeschichte der sogenannten „Asozialen“ im Nationalsozialismus. Zur spezifischen Lage in den Konzentrationslagern werden Beispiele aus dem KZ Neuengamme und dem KZ Ravensbrück herangezogen. Zudem wird ein Blick auf die Zeit nach 1945 geworfen und anhaltende Ausgrenzung thematisiert.

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